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Berlin: (hib/SCR) Das US-Unternehmen Facebook wird wie geplant am Freitag die neuen Nutzungsbedingungen in Kraft setzen. Das teilte Richard Allan, der für Europa zuständige Policy Director des Unternehmens, am Mittwochmorgen bei einer Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz mit. Forderungen etwa des ebenfalls anwesenden Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, damit bis zur Klärung offenere Kritikpunkte zu warten, wies Allan zurück. Es verwies darauf, dass sich die angebotenen Dienste des Unternehmens weiterentwickelt hätten und somit neue Nutzungsbedingungen sinnvoll seien. In Hinblick auf die in den neuen Nutzungsbedingungen enthaltenen Regelungen zur personalisierten Werbung sowie zu Standortdiensten verwies Allan auf sogenannte „Opt-Out“-Regeln, die dem Nutzer ermöglichen würden, diese Funktionen auszuschalten.
In der Diskussion interessierten sich die Ausschussmitglieder insbesondere für die Speicherung der Daten, die Weitergabe an Dritte sowie den möglichen Zugriff seitens staatlicher Stellen. Ein Vertreter der Fraktion Die Linke erkundigte sich, wie Nutzer sich über die von ihnen gespeicherten Daten informieren können. Allan verwies auf eine Funktion, die es den Nutzern ermögliche, sämtliche über sie gespeicherte Daten herunterzuladen und einzusehen. Ein Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragte nach der Speicherdauer von Daten. Allan erläuterte, dass zum Beispiel ein hochgeladenes Bild erst dann gelöscht werde, wenn es der Nutzer wolle. Es werde dann aber auch - im Sinne des „Rechts auf Vergessen - gelöscht. Andere Daten, zum Beispiel IP-Adressen oder Standortdaten, würden nur solange gespeichert, wie dafür einen Grund, etwas „wirtschaftliche Gründe“ oder Sicherheitsaspekte, bestehe.
Ein Vertreter der Fraktion CDU/CSU fragte nach dem Datenaustausch zwischen Unternehmen, die inzwischen zu Facebook gehören, etwa die Nachrichten-App WhatsApp und der Fotodienst Instagram, und der Nutzung der jeweiligen Inhalte. Allan betonte, dass insbesondere die WhatsApp-Daten derzeit nicht im Rahmen der Facebook-Dienste von dem Unternehmen genutzt werden könnten, da hierzu WhatsApp erst seine Nutzungsbedingungen ändern müsste. Caspar hielt dem entgegen, dass die neuen Bedingungen die Nutzung durchaus zuließen und dass WhatsApp ohnehin unter aus datenschutzrechtlicher Sicht lasche Regelungen des US-Bundesstaates Kalifornien falle.
Auf Nachfragen eines Vertreters der SPD-Fraktion sagte Allan, dass sich das Unternehmen auch in Hinblick auf die geplante Datenschutz-Grundverordnung der EU engagiere. Wünschenswert sei eine Regelung, die dafür Sorge trage, dass ein in der EU tätiges Unternehmen sich nach den Richtlinien des jeweiligen Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen seinen Hauptsitze habe, richten müsse. Dies ist schon aktuell Streitpunkt. Während Allan darauf verwies, dass sich Facebook an die irischen Regelungen halte und dies die Richtschnur sei, vertrat Datenschützer Caspar die Auffassung, dass das Unternehmen auch jetzt schon unter deutsches Datenschutzrecht falle.
Hinsichtlich des Zugriffs durch staatliche Stellen betonte Allan, dass sich Facebook für Transparenz einsetze und das, was rechtlich zulässig ist, dazu veröffentliche, zum Beispiel die Zahl der Anfragen seitens der Behörden der jeweiligen Länder. Da die Daten der Nutzer auf US-Servern gespeichert würden, fielen sie auch unter US-Recht. Das Unternehmen setze sich gemeinsam mit anderen Internetfirmen für mehr Transparenz bei der US-Regierung ein. Caspar verwies auf die Snowden-Enthüllung und das „Prism“-Programm, das den US-Geheimdiensten unklare Zugriff auf Daten des Unternehmens erlaube. Dem widersprach Allan.
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