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Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Anlass, die im Mindestlohngesetz festgelegte Protokollierung der Arbeitszeiten zu ändern. Das machte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Gabriele Lösekrug-Möller, am Mittwoch im Ausschuss für Arbeit und Soziales deutlich. 28 Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes verfüge das BMAS noch nicht über belastbare Erkenntnisse, die eine solche Änderung rechtfertigen würden. Gleichwohl würden die Wirkungen des Gesetzes natürlich überprüft, aber dies brauche Zeit, betonte Lösekrug-Möller. Niemand wolle mit der Protokollpflicht ein Bürokratiemonster schaffen, aber man müsse damit die ehrlichen Arbeitgeber vor jenen schützen, die das Gesetz umgehen wollten, sagte sie.
Auch die Fraktionen verteidigten im Grundsatz die Protokollpflicht. Die SPD-Fraktion betonte, ohne eine solche Aufzeichnung der Arbeitszeiten würde Missbrauch Tür und Tor geöffnet und das Gesetz wirkungslos. Man müsse sich in der Koalition nun Zeit nehmen für eine ehrliche Debatte, nach drei Wochen eine solche vom Zaun zu stoßen, sei jedoch bemerkenswert. Auch die Union stellte klar, dass man die Hysterie aus der Diskussion herausnehmen und nüchtern nach „lebensnahen Regelungen“ suchen müsse. Ähnlich wie die SPD konnte auch sie in der Aufzeichnung der Arbeitszeiten kein Bürokratiemonster erkennen, betonte jedoch, dass es in einigen Bereichen, wie zum Beispiel dem Sport, „Nachdenkbedarf“ gibt. Auch sollte man über die festgelegte Verdienstgrenze von 2.958 Euro, bis zu der die Aufzeichnungspflicht gilt, nachdenken. Diese Grenze sei in Bezug auf die Mindestlohnfrage völlig unrealistisch, denn sie würde bedeuten, dass jemand bei 8,50 Euro Stundenlohn 29 Tage im Monat mit einer täglichen Arbeitszeit von 12 Stunden arbeiten müsste. Die Linke fragte danach, wie die Firmen, die sich jetzt beklagen, denn vorher die Arbeitszeit erfasst hätten und bezeichnete die Diskussion darüber als völlig überflüssig. Bündnis 90/Die Grünen appellierten an die Beteiligten, nicht jetzt schon das Gesetz in Frage zu stellen, bevor die Wirkungen überhaupt eindeutig zu erkennen sind. Gerade in der Startphase eines solch bedeutenden Projektes sei es wichtig, geschlossen dahinter zu stehen, um die Akzeptanz des Mindestlohngesetzes nicht zu gefährden.
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