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Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion Die Linke einen Gesetzentwurf zur Einführung eines verpflichtenden Lobbyistenregisters vorlegen.
Wie die Fraktion in einem Antrag (18/3842) schreibt, sollen die Lobbyisten danach die sanktionsbewehrte Pflicht haben, sich in das Register einzutragen. Als Lobbyisten sollen laut Vorlage alle natürlichen oder juristischen Personen gelten, die auf die Entscheidungen im Bereich der Bundesregierung und des Bundestages unmittelbar Einfluss ausüben wollen und zu diesem Zweck Kontakte beispielsweise mit Parlaments- oder Regierungsmitgliedern oder ihren Mitarbeitern „vorbereiten, anbahnen, durchführen oder nachbereiten“. Um sicherzustellen, dass Betroffene sich weiterhin ohne Verwaltungsaufwand jederzeit politisch zu Wort melden können, sollen Ausnahmen vorgesehen werden können, „soweit die Lobbyarbeit geringe Finanz- oder Zeit-Schwellenwerte nicht überschreitet“.
In dem „öffentlich und kostenfrei zugänglichen“ Register sollen die Lobbyisten nach den Vorstellungen der Fraktion die Aufwendungen für die jeweilige Lobbyarbeit unter Angabe des Themas und deren Nutznießer offenlegen müssen. Soweit sie nicht im eigenen Interesse handeln, sollen sie dem Antrag zufolge ihre Auftraggeber einschließlich der finanziellen Aufwendungen unter Angabe des jeweiligen Lobby-Themas für die Veröffentlichung anzuzeigen haben. Ferner soll das Lobbyistenregister laut Vorlage die Angabe enthalten, ob und für welche Zeit sowie für welche Personen ein Hausausweis für den Bundestag ausgestellt worden ist.
Ferner fordert die Fraktion, das Register mit den Angaben über die Aufwendungen der Lobbyisten im Internet übersichtlich öffentlich zu machen, damit die Bürger und auch die Entscheidungsträger in der Politik „nachvollziehen können, welche Personen, Verbände, Unternehmen und Interessengruppen auf welche Regelungen, behördlichen Maßnahmen und Informationen auf welchen Wegen
Einfluss nehmen woll(t)en“. Zudem soll die Bundesregierung den Abgeordneten zufolge unter anderem ausschließen, „dass Lobbyisten und externe Personen Gesetzentwürfe oder Entwürfe von Rechtsetzungsakten der Bundesregierung (mit-)formulieren oder sonst direkten Einfluss nehmen können“.
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