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Berlin: (hib/MIK) Bei der geplanten Pkw-Maut werden bei der Überprüfung der Fahrzeuge keine Bewegungsdaten erhoben. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3814) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3643). Das Bild des Fahrzeugs sowie Ort und Zeit der Benutzung seien für die gerichtsfeste Feststellung abgabenpflichtiger Benutzungen im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten- und nach Erhebungsverfahren erforderlich, heißt es weiter. Die Anforderungen der Datensicherheit und des Datenschutzes würden dabei berücksichtigt.
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