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Berlin: (hib/HLE) Betreiber von neuen Photovoltaik-Anlagen sind seit dem 1. Januar 2009 verpflichtet, die Inbetriebnahme ihrer Anlage bei der Bundesnetzagentur zu melden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3820) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3640) mitteilt, wird bei Unterlassung der Meldung die Vergütung für den eingespeisten Strom reduziert und entfällt bei ab den 1. August 2014 in Betrieb genommenen Anlagen sogar vollständig. Die Zahl der von der Kürzung der Einspeisevergütung betroffenen Firmen ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die Fraktion hatte im Vorwort zu ihrer kleinen Anfrage von über 100 betroffenen Betrieben in Schleswig-Holstein berichtet. Die Regierung bezeichnet es als wünschenswert, „dass der Netzbetreiber mit den Betroffenen Lösungen erarbeitet, die Härten bei der Rückabwicklung abmildern“.
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