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Berlin: (hib/STO) Um den als NS-Kriegsverbrecher gesuchten Alois Brunner geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/3777) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (18/3599). Danach liegt der Bundesregierung keine offizielle Bestätigung des Todes von Brunner vor. Hinweise auf seinen möglichen Tod und entsprechende Gerüchte
habe es bereits in der Vergangenheit gegeben, schreibt die Bundesregierung. Beispielsweise habe das Auswärtige Amt im Dezember 1992 aufgrund einer Meldung der Deutschen Welle über den mutmaßlichen Tod Brunners in der syrischen Hauptstadt Damaskus berichtet. Dem Bundesnachrichtendienst habe ebenfalls eine Pressemeldung von Dezember 1992 dazu vorgelegen. Diese Meldungen hätten jedoch nicht bestätigt werden können.
Die Fraktion hatte in der Kleinen Anfrage ausgeführt, das Simon Wiesenthal Center Jerusalem habe Brunner mit der Begründung, dieser sei seit 2009 tot, von der Suchliste genommen. Es mache ihn für die Ermordung von rund 130.000 Juden verantwortlich. Brunner sei ab 1938 Mitarbeiter der sogenannten „Zentralstelle für jüdische Auswanderung“ in Wien und hier Stellvertreter des Leiters Adolf Eichmann gewesen und gelte neben Eichmann als einer der wichtigsten Organisatoren des Vernichtungsprozesses. Nach 1945 soll Brunner den Angaben zufolge bis 1954 unter den Namen Alois Schmaldienst in Essen gelebt haben und dann nach Syrien gegangen sein.
Der Antwort zufolge hat die Bundesregierung die syrische Regierung am 18. Dezember 1984 um Auslieferung ersucht. Wie die Regierung weiter schreibt, führten „die auf allen Ebenen geführten Gespräche mit syrischen Stellen“ durch eine „gezielte Blockadehaltung der syrischen Gesprächspartner nicht zur Festnahme Alois Brunners oder der Bestätigung dessen Aufenthalts in Syrien“. Auch nach Gerüchten über seinen Tod beziehungsweise seinen „angeblichen Aufenthalt in Südamerika (1984/1985)“ seien wiederholt Gespräche geführt worden, ohne Ergebnisse zu liefern. Eine neuerlich intern diskutierte Initiative zu Gesprächen mit syrischen Stellen über eine Feststellung des Aufenthaltsorts Brunners im
Jahr 2000 sei unter Hinweis auf die bisherigen Erfahrungen und im Hinblick
auf die von Experten prognostizierte Erfolgslosigkeit nicht weiter verfolgt worden.
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