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Berlin: (hib/STO) „Ermittlungsverfahren gegen Bundesbedienstete und nicht im öffentlichen Dienst Beschäftigte in der Bundesverwaltung“ sind Gegenstand der Antwort der Bundesregierung (18/3782) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3659). Wie die Fraktion darin schrieb, führt der aktuelle Bericht zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung für das Jahr 2013 19 Ermittlungsverfahren gegen Bundesbedienstete - vier im Auswärtigen Amt (AA), fünf im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), vier im Bundesinnnenministerium (BMI), drei im Bundesfinanzministerium (BMF), zwei im Bundesverteidigungsministerium (BMVg) und eines im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) - sowie acht Verfahren gegen nicht im öffentlichen Dienst Beschäftigte auf.
Der Antwort der Bundesregierung zufolge betrafen die 19 Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Korruptionsdelikten in der unmittelbaren und mittelbaren Bundesverwaltung im Falle des AA ausschließlich die Auslandsvertretungen sowie im Falle der übrigen Ressorts ausschließlich den nachgeordneten Bereich. Die acht gegen Dritte eingeleiteten Verfahren betrafen laut Vorlage lediglich den Zuständigkeitsbereich der Ressorts und richteten sich nicht gegen Bundesbedienstete.
Wie die Regierung schreibt, wurden im Jahr 2013 im Geschäftsbereich des AA insgesamt vier Ermittlungsverfahren gegen insgesamt fünf Beschuldigte an den Auslandsvertretungen Ankara, Teheran, Sanaa und Lagos geführt. Betroffen seien ein Beamter sowie vier lokal Beschäftigte gewesen. Die zur Last gelegten Delikte seien Beihilfe zur unerlaubten Einreise beziehungsweise „Einschleusen von Ausländern/Visakorruption“. In zwei Fällen stellte die Staatsanwaltschaft den Angaben zufolge die Ermittlungen ein, in zwei weiteren Fällen ermittelten die zuständigen Staatsanwaltschaften noch.
Im BMAS-Bereich seien sieben Fälle von der Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeldet worden, heißt es in der Antwort weiter. Von diesen seien fünf auf Mitarbeiter der BA und zwei auf Externe entfallen. Laut Vorlage wurde den Mitarbeitern der BA jeweils Bestechlichkeit zur Last gelegt und den Externen Vorteilsgewährung beziehungsweise Bestechung. Das Amtsgericht Stuttgart habe einen Mitarbeiter der Arbeitsvermittlung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Nach BA-Angaben sei in drei der fünf Fälle gegen Mitarbeiter eine Einstellung erfolgt, da die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft keinen ausreichenden Anlass zur Erhebung einer Anklage gaben. In einem Fall seien die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Bei einem der externen Fälle sei ein Strafbefehl wegen Vorteilsgewährung (24 Tagessätze à 20 Euro) erlassen worden. In einem weiteren externen Fall sei der BA noch kein Ergebnis der Strafanzeige mitgeteilt worden.
Beim BMVI betraf der Fall laut Vorlage das Luftfahrt-Bundesamt. Dabei sei es laut Anklageschrift um Vorteilsannahme gegangen. Das Hauptsacheverfahren sei noch nicht durchgeführt worden.
Im Bereich des BMVg betrafen die beiden Fälle das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAIN Bw) sowie das Marinestützpunktkommando Eckernförde, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. Danach ging es in beiden Fällen um den Verdacht der Vorteilsannahme. Im Fall des Tatverdachts gegen einen Mitarbeiter des Marinestützpunktkommandos habe die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren eingestellt; im Verfahren zum BAAIN Bw sei eine Anklage bisher nicht erfolgt.
Im BMI-Bereich betraf ein Fall das Beschaffungsamt und drei Fälle das Bundeskriminalamt (BKA), wie die Regierung weiter ausführt. Dabei sei es um den Verdacht der gewerbsmäßigen Untreue, des Betruges und der Urkundenfälschung gegangen, um den Verdacht der Verletzung von Dienstgeheimnissen sowie um den Verdacht der Vorteilsannahme. Während das Verfahren im Bereich des Beschaffungsamtes vor der Anklageerhebung stehe, sei es in den Verfahren im Bereich des BKA zu Verfahrenseinstellungen gekommen.
Beim BMF handelt sich der Antwort zufolge um zwei Verfahren im Bereich der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, bei denen es um Betrugsverdacht und Vorteilsnahme bei der Auftragsvergabe ging, sowie ein Verfahren im Bereich der Zollverwaltung, bei dem Bestechlichkeit sowie Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht zur Last gelegt wurden. Das letztere Verfahren wurde laut Bundesregierung vor einem Amtsgericht geführt und mit der Auflage der Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt. Bei einem der beiden anderen Verfahren „wird nach derzeitigem Kenntnisstand noch ermittelt“; das andere sei eingestellt worden.
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