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Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung will das Streckennetz für die Lkw-Maut erweitern. Dazu hat sie einen Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (18/3923) vorgelegt. Danach soll zum 1. Juli 2015 die Mautpflicht für Lkws auf weitere rund 1.100 Kilometer vierstreifige Bundesstraßen ausgedehnt werden und zum 1. Oktober 2015 die Mautpflichtgrenze von zwölf Tonnen zulässiges Gesamtgewicht auf 7,5 Tonnen abgesenkt werden.
Derzeit wird auf rund 12.800 Kilometer Bundesautobahn und rund 1.200 Kilometer Bundesstraßen Lkw-Maut erhoben, heißt es im Gesetzentwurf. Diese Mautpflicht bestehe für Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von zwölf Tonnen. Aufgrund des neuen Wegekostengutachtens seien die Mautsätze zum 1. Januar 2015 gesenkt worden, dies führe zu einer Einnahmelücke von insgesamt rund 460 Millionen Euro im Zeitraum 2015 bis 2017. Um diese zu schließen solle die Mautpflicht ausgedehnt werden.
Der Bundesrat bittet in seiner Stellungnahme die Bundesregierung unter anderem, den Umfang von Verkehrsverlagerungen durch die Herabsetzung der Gewichtsgrenze in Modellberechnungen zu ermitteln und die jeweiligen Berechnungsergebnisse den Ländern zur Verfügung zu stellen. Die Bundesregierung lehnt dies in ihrer Gegenäußerung ab.
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