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Berlin: (hib/EIS) Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über Landverkäufe oder Verpachtungen in der Ukraine an ausländische Regierungen vor. Das geht aus einer Antwort (18/3925) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (18/3774) der Fraktion Die Linke hervor, die eine massive Landnahme in Form des sogenannten Landgrabbings vermutet. Aufgrund eines ukrainischen Moratoriums für den Verkauf landwirtschaftlicher Nutzflächen könnten diese nach derzeitigem Kenntnisstand von nationalen und internationalen Agrarunternehmen nur gepachtet werden. Die Höchstdauer der Pachtverträge betrage 50 Jahre. Eine Dauer von mehr als zehn Jahren sei selten. Mehr als 10 Millionen Hektar Agrarfläche seien Staatseigentum. Darüber hinaus stellt die Bundesregierung fest, dass die Ukraine ein landwirtschaftliches Potenzial habe, das unabhängig von der Unternehmensstruktur über die Sicherung der eigenen Ernährung hinaus Exporte im größeren Umfang ermögliche. Das Land könne einen erheblichen Beitrag zur weltweiten Ernährungssicherung leisten. Die Entscheidung über die Ausgestaltung der landwirtschaftlichen Strukturen liege in der Souveränität des Landes. Mit der Unternehmensstruktur einhergehende Fragen würden mit der ukrainischen Regierung im Rahmen des Deutsch-Ukrainischen Agrarpolitischen Dialogs (APD) thematisiert. Ziel der Zusammenarbeit sei die Schaffung effektiver Strukturen mit geringen Transaktionskosten, wobei den kleinen und mittleren Unternehmen eine besondere Rolle zukomme.
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