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Berlin: (hib/AHE) Im Rahmen der „Special Monitoring Mission“ der OSZE sind mit dem Stand vom 20. Januar dieses Jahres 374 internationale zivile Beobachter in der Ukraine im Einsatz gewesen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3965) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3770) schreibt, sei die Mission „ein wichtiges Instrument zur Deeskalation des Konflikts in der Ukraine“. Deutschland habe gegenwärtig 18 Beobachter in ihrem Rahmen im Einsatz. Den Beobachtern werde auf ukrainischer Seite überall Zugang gewährt, sofern es die Sicherheitslage zulassen würde, in den von den Separatisten kontrollierten Gebieten würde ihnen nur eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit gewährt.
Zwischen dem 1. März bis 31. Dezember 2014 hätten außerdem insgesamt 23 Inspektionen und Überprüfungsbesuche nach dem Wiener Dokument 2011 über vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen auf dem Hoheitsgebiet der Ukraine stattgefunden, an diesen Maßnahmen seien 117 Beobachter aus 37 Teilnehmerstaaten der OSZE beteiligt gewesen, davon 17 aus Deutschland. Die Maßnahmen zielten darauf ab, im gesamten OSZE-Raum zwischen den Teilnehmerstaaten militärische Transparenz und Vertrauen herzustellen beziehungsweise zu vertiefen, schreibt die Bundesregierung. „So sollen die Inspektionen nach dem Wiener Dokument in der Ukraine vor allem feststellen, ob es im jeweils bezeichneten Inspektionsgebiet außergewöhnliche militärische Aktivitäten gibt.“ In der gegenwärtigen Situation trügen „die Inspektoren durch ihre unabhängige und fachlich fundierte Berichterstattung zu einem objektiven Lagebild bei und leisten damit einen Beitrag zur Deeskalation“.
Außerdem seien 16 internationale zivile Beobachter an den zwei russischen Grenzkontrollpunkten Gukovo und Donezk im Rahmen der „Observer Mission“ der OSZE im Einsatz (Stand 22. Januar 2015). Russland habe eine Ausweitung der dieser Grenzbeobachtung auf weitere Grenzabschnitte abgelehnt. Deutschland - mit einem Beobachter an dieser Mission beteiligt - setze sich im Ständigen Rat der OSZE gemeinsam mit seinen Partnern in der Europäischen Union für eine Ausweitung der Grenzbeobachtung auf die gesamte Grenze zwischen Russland und den von Separatisten besetzten Gebieten ein.
„Alle aufseiten der ukrainischen Regierung in den Kampfhandlungen eingesetzten Einheiten unterliegen formell von der ukrainischen Regierung kontrollierten Befehlsketten und unterliegen grundsätzlich einer einheitlichen Operationsführung.
Zuständig für die Koordinierung ist der Nationale Sicherheits- und Verteidigungsrat (NSVR) der Ukraine“, schreibt die Bundesregierung weiter. Zum tatsächlichen Umfang des koordinierten militärischen Zusammenwirkens dieser Einheiten, über die Kommandostrukturen der Freiwilligenbataillone oder über ein koordiniertes militärisches Zusammenwirken zwischen regulären ukrainischen Streitkräften und den etwa 44 Freiwilligenbataillonen lägen ihr indes keine unabhängig verifizierbaren Informationen vor. „Jedoch ist laut ukrainischem Verteidigungsministerium die vollständige Integration der Freiwilligenbataillone in die regulären ukrainischen Streitkräfte geplant, aber noch nicht abgeschlossen.“
In den sogenannten Volksrepubliken von Donezk und Luhansk gebe es zum einen militärische Einheiten und Verbände unter dem Kommando des jeweiligen „Verteidigungsministeriums“ mit entsprechenden politischen Zielsetzungen. „Daneben gibt es weitere militärische Kräfte, die keiner klar erkennbaren Einflussnahme unterliegen, sich jedoch in ihrer politischen Zielsetzung nicht unterscheiden“, schreibt die Bundesregierung. Eigenen Verlautbarungen zufolge versuchten die sogenannten Volksrepubliken seit Herbst 2014 ihre in den abtrünnigen Donbass-Gebieten gegen die ukrainische Regierung kämpfenden Einheiten unter eine einheitliche militärische Führung zu stellen.
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