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Berlin: (hib/MIK) Die Republik Portugal will einen Teil ihrer 2011 empfangenen Finanzhilfe vorzeitig an den Internationalen Währungsfonds (IWF) zurückzahlen. Um diese Rückzahlungen zu ermöglichen, beantragt das Bundesfinanzministerium die Zustimmung des Deutschen Bundestages gemäß § 3 Absatz 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (StabMechG) zu einer Ausnahme von der in der Vereinbarung über eine Finanzhilfefazilität mit Portugal enthaltenen Klausel über die parallele proportionale vorzeitige Tilgung von Darlehen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) durch Portugal in Höhe von bis zu 14,31 Milliarden Euro (18/4030). Bei Zustimmung durch den Bundestag würde die Bundesregierung ermächtigt, im Direktorium des EFSF entsprechenden Beschlussvorschlägen zur Nichtanwendung der Parallelitätsklausel zuzustimmen.
Portugal hat im Rahmen seines makroökomomischen Anpassungsprogramms der Jahre 2011 bis 2014 Finanzhilfen in Höhe von 26 Milliarden Euro von der EFSF, vom Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) 24,3 Milliarden Euro und vom IWF 28,6 Milliarden Euro erhalten, heißt es zur Begründung. Um Zinskosten einzusparen, strebe Portugal nun die vorzeitige Rückzahlung der Hälfte des IWF-Kredits an.
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