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Berlin: (hib/STO) Von der Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode geplante Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung sind Gegenstand einer Antwort der Regierung (18/4057) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3959). Wie die Regierung darin schreibt, hat sie am 4. Februar 2015 den Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten“ beschlossen. Er diene einerseits der Umsetzung einer Resolution des UN-Sicherheitsrates vom 24. September 2014, „um den Gefahren, die von ausländischen terroristischen Kämpfern (,Foreign Terrorist Fighters) ausgehen, zu begegnen“. Andererseits setze der Gesetzentwurf Forderungen der bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) angesiedelten Financial Action Task Force für internationale Standards zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung um. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sehe die Schaffung eines eigenen Straftatbestandes der Terrorismusfinanzierung vor. Der neue Straftatbestand enthalte keine Erheblichkeitsschwelle mehr und erfasse daher nicht mehr nur Vermögensgegenstände, die nicht unerheblich sind.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung am 14. Januar 2015 den Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Personalausweisgesetzes zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises und zur Änderung des Passgesetzes“ beschlossen. Mit dem Entwurf komme der Bund auch den völkerrechtlich verbindlichen Vorgaben der Sicherheitsratsresolution vom 24. September 2014 nach, wonach alle Staaten gehalten seien, „ausreiseverhindernde Maßnahmen zu treffen, um Bewegungen von Terroristen und terroristischen Gruppen zu verhindern“.
Schließlich verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort „im Bereich der Terrorismusbekämpfung auf die derzeit laufende Evaluierung der Terrorismusbekämpfungsgesetze“, die ein Gesetz zur Umsetzung der Evaluierungsergebnisse zur Folge haben könne.
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