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Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt Bemühungen zur Aufarbeitung und Rehabilitation des Schicksals ehemaliger Heimkinder, die in den 1950er und 1960er Jahren als Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie untergebracht waren und dort Gewalt und Unrecht erfahren haben. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales „zur Erwägung“ zu überweisen sowie den Landesparlamenten zuzuleiten.
In der Petition wird darauf verwiesen, dass der „Runde Tisch Heimerziehung“, der sich mit dem Schicksal der Heimkinder, die in besagter Zeit Opfer körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt wurden, beschäftigt hat und an dessen Ende eine Fondslösung für die Betroffenen stand, seinem Auftrag entsprechend nicht mit dem Schicksal der oben erwähnten Personengruppe beschäftigt habe. Die Petenten fordern nun eine Aufarbeitung der Aufenthalte sowie die gesellschaftliche Anerkennung und Rehabilitation der betroffenen ehemaligen Heimkinder und plädieren für eine Anhörung zu dem Thema im Deutschen Bundestag.
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Petitionsausschuss deutlich, dass er für das Anliegen großes Verständnis aufbringe. Auch der Bundesregierung sei es ein Anliegen, denjenigen, die als Kinder und Jugendliche in Heimen untergebracht waren und denen dort Unrecht und Leid zugefügt wurde, die notwendige Unterstützung zur Bewältigung dieses Leids zu gewähren, heißt es in der Vorlage weiter. Zugleich wird eingeräumt, dass die oben beschriebene Personengruppe nicht in den „Runden Tisch Heimerziehung“ eingeschlossen gewesen sei. Allerdings würden in der vom Bundestag gefassten Entschließung vom 7. Juli 2011 (17/6143), in der die Bundesregierung aufgefordert wird, die Ergebnisse des Rundes Tisches umzusetzen, ausdrücklich auch Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie als Orte genannt, in denen Kinder und Jugendliche Leid und Unrecht erlitten haben könnten. Die Bundesregierung sei auf diesem Wege aufgefordert worden, im Einvernehmen mit den Ländern auch für diese Personengruppe Regelungen zu finden, schreibt der Petitionsausschuss. Einer zusätzlichen Anhörung, bedarf es auch Sicht der Bundesregierung daher nicht, um auf die Situation der Betroffenen aufmerksam zu machen, heißt es weiter.
Nach Aussage des Petitionsausschusses prüfen die zuständigen Ministerien Lösungsmöglichkeiten zur Umsetzung der Bundestags-Entschließung, wie etwa in Form einer Zustiftung zu dem Fonds Heimerziehung. Auf Länderebene hätte zudem die 91. Arbeits- und Sozialministerkonferenz festgestellt, dass Menschen, die im Kinder- und Jugendalter Unrecht und Leid in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie erfahren haben, gleich behandelt werden müssten, wie diejenigen, die derartige Erfahrungen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gemacht hätten. Aufgrund der Erfahrungen mit den bestehenden Heimkinderfonds hätten die Minister jedoch Zweifel, dass dieser Weg geeignet ist, das erfahrene Leid auszugleichen, heißt es in der Beschlussvorlage des Petitionsausschusses. Die Länderminister hätten daher die von ihnen eingerichtete Arbeitsgruppe gebeten, Vorschläge zu unterbrieten, wie das Leid und Unrecht auch mithilfe von Anpassungen der Regelsystem - etwa beim Rentenrecht - anerkannt werden könne.
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