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Berlin: (hib/HAU) Die in der Berliner Erklärung, dem Abschlussdokument der 5. Weltsportministerkonferenz Ende Mai 2013 in Berlin, eingegangenen politischen Selbstverpflichtungen betrachtet die Bundesregierung als „dauerhafte Richtschnur für ihr sportpolitisches Engagement sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene“. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/4158) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3880) hervor. Zugleich wird darauf verwiesen, dass die sich auf den Schul- und Breitensport beziehenden Selbstverpflichtungen primäre Zuständigkeits- und Verantwortungsbereiche der Länder beträfen. Gleiches gelte hinsichtlich der Durchführung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren zur Bekämpfung der Manipulation von Sportwettbewerben sowie im Hinblick auf die Regulierung von Sportwetten.
Was den Themenkomplex „Zugang zum Sport als grundlegendes Recht für alle“ angeht, so sei es das Ziel der Bundesregierung, Menschen mit Behinderung eine selbst bestimmte Teilhabe am Sport zu ermöglichen, heißt es in der Antwort. Es handle sich hierbei um einen kontinuierlichen Prozess, der entsprechende Zeit benötige. Ein Schwerpunkt der Sportförderpolitik der Bundesregierung sei die Förderung des Leistungssports von Menschen mit Behinderung, die in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebaut worden sei. In Umsetzung der Berliner Erklärung habe das Bundesministerium des Innern seit dem Jahr 2014 jährlich 150.000 Euro zusätzlich zu seiner Förderung der Sportjahresplanung der Behindertensportverbände zur Verfügung, um die Durchführung inklusiver Sportveranstaltungen zu ermöglichen, heißt es weiter.
Mit Blick auf die „Wahrung der Integrität des Sports“ macht die Bundesregierung deutlich, dass es ihr ein sportpolitisch wichtiges Anliegen sei, Phänomene wie Doping, Korruption und die Manipulation von Sportwettbewerben national und international angemessen zu bekämpfen. Aus diesem Grund habe sie sich intensiv in den internationalen Gremien des Europarates und der UNESCO zur Dopingbekämpfung und zur Bekämpfung der Manipulation von Sportwettbewerben eingebracht. National setze sich die Bundesregierung vor allem für eine nachhaltige Finanzierung der Nationalen Anti-Doping Agentur ein und untermauere damit auch dort ihren Führungsanspruch.
Gefragt nach Erkenntnissen über das Ausmaß der Bedrohung der Integrität des Sports listet die Bundesregierung drei Manipulationsskandale auf, die im Fußball seit dem Jahr 2004 aufgedeckt worden seien. Zunächst in Berlin um den Schiedsrichter Robert Hoyzer in Verbindung mit einer kroatischen Tätergruppierung. Anschließend im Jahr 2007 in Hessen um einen malaiischen Staatsangehörigen sowie im Jahr 2009 um eine durch die nordrhein-westfälischen Behörden festgestellte internationale Tätergruppierung. In allen drei Verfahren sei der Versuch oder die Manipulation von Spielergebnissen zum Zwecke des Wettbetrugs festgestellt worden. Neben diesen drei Ermittlungskomplexen hätten vier Abfragen in den Ländern ergeben, dass im Zeitraum von 2005 bis 2013 insgesamt 21 weitere Verdachtsfälle von Spielmanipulation zum Zwecke des Wettbetruges im Sport bei Länderdienststellen bekannt und bearbeitet worden seien. Innerhalb des Abfragezeitraums seien dem Bundeskriminalamt im Jahr 2013 zwei neue Verdachtsfälle bekannt geworden, teilt die Regierung mit.
Zu dem von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Kleinen Anfrage aufgeworfenen Problem der Geldwäsche bei Sportwetten liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse „zur Höhe der gewaschenen Summen“ vor. Die insbesondere immer wieder von einigen Interessenverbänden und Nichtregierungsorganisationen veröffentlichten Zahlen basierten auf Schätzungen, die nicht belastbar seien, heißt es in der Antwort.
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