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Berlin: (hib/SCR) Das Reisen in sogenannte Terror-Camps soll unter Strafe gestellt werden. Auch die Strafbarkeit der Terrorismusfinanzierung soll neu gefasst werden. Das sind die Ziele eines Gesetzentwurfs der Fraktionen CDU/CSU und SPD (18/4087). Auch die Bundesregierung hat inzwischen einen wortgleichen Gesetzentwurf vorgelegt (18/4279).
Das Gesetzesvorhaben ist am kommenden Montag, 23. März 2015, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Sieben Experten werden zu dem Vorhaben Stellung nehmen. Beginn im Saal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses ist um 16 Uhr.
Gäste der Anhörung werden gebeten, sich vorab beim Ausschusssekretariat mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail an rechtsausschuss@bundestag.de anzumelden.
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