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Berlin: (hib/MIK) Zur Reduzierung des Fluglärms hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag (18/4331) vorgelegt. Darin fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf für Regelungen im Luftverkehrsrecht vorzulegen, in dem aktiver Schallschutz der Vorrang vor passivem Schallschutz eingeräumt wird soll. Zudem soll die im Luftverkehrsrecht Grenzwerte einzuführen, die die Belastung durch Fluglärm begrenzen und dadurch eine Beschränkung des Flugbetriebs befördern. Weiter soll die Regierung unter anderem einen Gesetzentwurf vorlegen, der ein Lärmminderungsgebot im Luftverkehrsrecht verankert und dafür zu sorgen, dass zwischen zwei Uhr und sechs Uhr Lärmschutz gewährleistet wird.
Der Luftverkehr ist nach dem Straßenverkehr die bedeutendste verkehrsbedingte Ursache für Lärmbelästigungen, schreibt die Fraktion zur Begründung. Bundesweit fühle sich fast jeder dritte durch Fluglärm belästigt. Dass Fluglärm die Gesundheit gefährde, sei inzwischen wissenschaftlich gut belegt. Eine dauerhafte Lärmbelastung zur Nachtzeit könne zu einem erhöhten Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen. Bisher sei der Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm im geltenden Luftverkehrsrecht nur unzureichend gewährleistet. So gebe es weder Grenzwerte noch Maßgaben für eine lärmreduzierte Flugroutenplanung.
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