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Berlin: (hib/AS) Die Bundesregierung soll das Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt unterzeichnen. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen fordern in einem gemeinsamen Antrag (18/4332), dem Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Ratifizierung vorzulegen.
Der UN-Sozialpakt ist ein internationales Abkommen über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, das im Jahr 1966 verabschiedet wurde und 1976 in Kraft trat. Die UN-Generalversammlung verabschiedete dazu im Jahr 2008 ein so genanntes Fakultativprotokoll. Es sieht unter anderem vor, dass Einzelpersonen beim zuständigen UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Beschwerde einlegen können, wenn sie ihre im Sozialpakt verankerten Rechte verletzt sehen. Das Fakultativprotokoll trat 2013 in Kraft und wurde bislang von 17 Staaten ratifiziert. 45 Staaten, darunter Frankreich, Irland und Italien, haben das Protokoll unterschrieben und damit ihre Ratifizierungsabsicht bekundet. Von deutscher Seite wurde das Fakultativprotokoll bislang weder unterschrieben noch ratifiziert.
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