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Berlin: (hib/MIK) Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat am Mittwochvormittag der Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen (Pkw-Maut) zugestimmt. Für den vom Ausschuss geänderten Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/3990) votierten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD; die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen.
Danach soll eine Abgabe (Maut) eingeführt werden, die gleichermaßen von Haltern von im Inland und im Ausland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen für die Nutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen zu entrichten ist. Halter von in Deutschland zugelassenen Pkw sollen Steuerentlassungsbeträge aus der Kfz-Steuer erhalten. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/3991) dazu stimmte der Ausschuss mit demselben Stimmenverhältnis ebenfalls zu. Die abschließende Beratung im Bundestag für beide Gesetzentwürfe ist für kommenden Freitag geplant.
Bei den Ausschussberatungen wurde mit einem umfangreichen Änderungsantrag der Koalition vor allem eine neue Staffelung der Kurzzeitvignetten für ausländische Halter erreicht. Diese Neustaffelung soll zu Mehreinnahmen von 13,6 Millionen Euro führen. So wird nach dem Gesetzentwurf von Gesamteinnahmen von rund 513,6 Millionen Euro ausgegangen. Zudem wurde durch einen Änderungsantrag unter anderem die Löschfrist für die gespeicherten Nummernschilder von drei Jahre auf ein Jahr verkürzt und eine ausführliche Evaluation nach zwei Jahren vorgesehen.
Strittig blieben zwischen den Abgeordneten der Koalition und der Opposition die Konformität des Gesetzentwurfes mit dem Europarecht sowie die Höhe der tatsächlichen Einnahmen. Diese werden von der Opposition mit höchstens 140 Millionen Euro beziffert. Einen Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen, die Pkw-Maut sofort auszusetzen, wenn das Gesetz keinen Bestand vor dem Europäischen Gerichtshof haben sollte, lehnte der Ausschuss mit Koalitionsmehrheit ebenso ab wie einen Antrag der Linksfraktion „Keine Einführung einer Pkw-Maut in Deutschland“ (18/806).
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