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Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zur geplanten Erhöhung des Kindergeldes und weiterer Leistungen beschlossen. Bei der Anhörung am 20. Mai 2015 soll es auch um die Erhöhung des Freibetrages für Alleinerziehende gehen, auch wenn die Details der Erhöhung und der Finanzierung bisher nicht vorliegen.
In der Sitzung mahnten die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen die rechtzeitige Bekanntgabe der künftigen Höhe des Freibetrags für Alleinerziehende und der Gegenfinanzierung an. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD begrüßten die Anhebung und zeigten sich überzeugt, dass eine Einigung über die Finanzierung der Maßnahme gefunden werde. Die SPD-Fraktion regte an, eine rückwirkende Erhöhung des Kinderfreibetrags von Januar 2014 und nicht nur von Januar 2015 an zu prüfen, wie es auch aus der Opposition gefordert worden war. Der Vertreter der Bundesregierung sah dafür jedoch keinen Handlungsbedarf.
Nach dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags (18/4649) ist vorgesehen, dass der steuerliche Grundfreibetrag (aktuell 8.354 Euro) rückwirkend zum 1. Januar 2015 um 118 Euro auf 8.472 Euro erhöht werden soll. Ab dem 1. Januar 2016 ist eine weitere Anhebung um weitere 180 Euro auf dann 8.652 Euro vorgesehen.
Der steuerliche Kinderfreibetrag beträgt aktuell 7.008 Euro (einschließlich Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung) und soll rückwirkend zum 1. Januar 2015 um 144 Euro auf 7.152 Euro je Kind erhöht werden. Ab 1. Januar 2016 ist eine erneute Anhebung um weitere 96 Euro auf 7.248 Euro vorgesehen.
Das Kindergeld beträgt derzeit monatlich 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte Kind und 215 Euro für das vierte Kind und weitere Kinder. Es soll rückwirkend ab 1. Januar 2015 um vier Euro monatlich je Kind erhöht werden. Ab dem 1. Januar 2016 ist eine Erhöhung um weitere zwei Euro monatlich je Kind vorgesehen.
Der aktuell maximal 140 Euro monatlich betragende Kinderzuschlag soll ab 1. Juli 2016 um 20 Euro monatlich steigen. Der Kinderzuschlag kommt Eltern zugute, die zwar ihren eigenen Bedarf durch Erwerbseinkommen grundsätzlich bestreiten können, aber nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken.
Mit dem Gesetz werde die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags für dieses und das nächste Jahr entsprechend den Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts (18/3893) sichergestellt, erläutert die Bundesregierung in dem Entwurf. Die Haushaltsausgaben für Bund, Länder und Gemeinden sollen jährlich etwa 3,745 Milliarden Euro (volle Jahreswirkung) betragen.
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