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Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/4896) zu dem Abkommen vom 17. September 2012 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Republik Tansania über den Fluglinienverkehr vorgelegt. Damit soll einem völkerrechtlichen Vertrag nach Maßgabe des Artikels 59 Absatz 2 des Grundgesetzes zugestimmt werden, schreibt die Regierung. Laut Gesetzentwurf sollen sich Deutschland und Tansania gegenseitig die Rechte des Überflugs, der Landung zu nichtgewerblichen Zwecken, des Absetzens und des Aufnehmens von Fluggästen, Fracht und Post im gewerblichen internationalen Fluglinienverkehr gewähren.
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