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Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/5010) zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie in nationales Recht vorgelegt. Damit sollen Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten von Wertpapieren in der EU weiter harmonisiert werden. Dazu soll vor allem das Wertpapierhandelsgesetz sowie das hierauf gestützte Verordnungsrecht angepasst werden. Hinzu kommen Änderungen unter anderem im Wertpapierprospektgesetz, im Kapitalanlagegesetzbuch sowie im Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz sowie im Handelsgesetzbuch.
Wesentliche Änderungen sind laut Gesetzentwurf die Überarbeitung der Vorgaben zur Umsetzung des Herkunftsstaatsprinzips, die Anpassung der Meldepflichten bei Erwerb beziehungsweise Veräußerung bedeutender Beteiligungen, das Entfallen der Zwischenmitteilungen im Bereich der Regelpublizität und die Neuaufnahme einer Verpflichtung von Unternehmen, die in der mineralgewinnenden Industrie oder in der Industrie des Holzeinschlags in Primärwäldern tätig sind, die Einführung eines erhöhten Buß- und Ordnungsgeldrahmens für bestimmte Verstöße gegen Transparenzpflichten sowie die Einführung einer grundsätzlich zwingenden Veröffentlichung von Maßnahmen und Sanktionen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
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