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Berlin: (hib/JOH) Die Europäische Sozialcharta und die sich daraus für Deutschland ergebenden Verpflichtungen sind am Mittwoch, dem 10. Juni 2015, ab 16 Uhr Thema einer öffentlichen Anhörung im Europaausschuss. Als Sachverständige sind geladen Ralf-Peter Hayen (Leiter der Abteilung Recht beim Bundesverband des Deutschen Gewerkschaftsbundes), Professor Michael Eilfort (Vorsitzender der Stiftung Marktwirtschaft) und Klaus Lörcher (ehemaliger Justiziar des Europäischen Gewerkschaftsbundes).
Die Anhörung findet im Paul-Löbe-Haus in Saal 4.900 (Europasaal) statt und wird zeitversetzt im Internet übertragen. Externe Besucher werden gebeten, sich im Sekretariat des EU-Ausschusses (europaausschuss@bundestag.de) unter Angabe ihrer Personalausweisnummer und ihres Geburtsdatums anzumelden.
Auf die Europäische Sozialcharta hatten sich 1961 die Mitgliedsstaaten des Europarats bei einem Treffen in Turin geeinigt. Sie führt 19 Grundrechte auf, darunter das Recht auf Arbeit, das Recht auf soziale Sicherheit und auf gesetzlichen, wirtschaftlichen und sozialen Schutz der Familie. Auch der Jugend- und Mutterschutz, das Recht auf erschwinglichen Wohnraum, kostenlose Schulbildung und ein Verbot der Zwangsarbeit sind enthalten. 1999 trat eine novellierte Fassung in Kraft, in der unter anderem das Recht auf würdiges Altern hinzugefügt wurde. Heute haben 43 der 47 Staaten des Europarats die Charta ratifiziert.
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