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Berlin: (hib/JOH) Die Pläne der Bundesregierung, die umstrittene Fördermethode für ÖL und Gas, Fracking, gesetzlich neu zu regeln und die Förderung unkonventionellen Erdgases zu verbieten, sind am Montag, dem 8. Juni 2015, ab 13 Uhr Thema eines dreistündigen öffentlichen Fachgespräches im Umweltausschuss. Als Sachverständige sind geladen Otto Huter (Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände), Martin Weyand (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.), Professor Rolf Emmermann (Deutsche Akademie der Technikwissenschaften), Sascha Müller-Kraenner (Deutsche Umwelthilfe e. V.), Ulrich Peterwitz (Verband kommunaler Unternehmen), Oliver Kalusch (Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e. V.) sowie Georg Buchholz (Naturschutzbund Deutschland e. V.).
Die Anhörung findet im Paul-Löbe-Haus in Sitzungssaal E.700 statt. Interessierte Besucher werden gebeten, sich unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatums bis zum Vortag der Sitzung beim Ausschuss (umweltausschuss@bundestag.de) anzumelden.
Im Mittelpunkt der Anhörung steht der Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/4713) zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie (18/4713) sowie die Stellungnahme des Bundesrates dazu (18/4949). Die Bundesregierung will mit der Novelle sicherstellen, dass für die in Deutschland bereits seit Jahrzehnten praktizierte Förderung von konventionellem Erdgas mittels Fracking künftig strenge Auflagen gelten. Die Förderung unkonventionellen Erdgases, das meist in geringeren Tiefen in dichtem Schiefer, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein gebunden ist, will sie verbieten, weil hierfür ihrer Ansicht nach ausreichende Erfahrungen und Kenntnisse fehlten. Jedoch sollen Erprobungsmaßnahmen zu Forschungszwecken unter bestimmten Voraussetzungen auch oberhalb von 3.000 Metern Tiefe möglich sein.
Beim Fracking werden über Tiefbohrungen mittels hydraulischen Drucks künstliche Risse im Gestein erzeugt, durch die das in den Poren eingeschlossene Erdgas freigesetzt wird und gefördert werden kann. Umweltschützer warnen vor Risiken für das Grundwasser und die Trinkwasserversorgung, die mit dem Einsatz des Verfahrens verbunden sein könnten.
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