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Berlin: (hib/HLE) Der Energieausweis ist nach Einschätzung der Bundesregierung sowohl in der Immobilienbranche als auch den Kauf-, Miet-, Pacht- und Leasinginteressenten gut bekannt. Vor diesem Hintergrund habe man keinen Anlass zu der Annahme, dass der in der Energieeinsparverordnung von 2014 geregelten Pflicht zur Vorlage von Energieausweisen nicht nachgekommen werde, heißt es in der Antwort der Regierung (18/4826) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4629).
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