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Berlin: (hib/HLE) Die Verteilung der insgesamt 1.600 neuen Stellen für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf die verschiedenen Hauptzollämter zur Kontrolle des Mindestlohns erfolgt aufgrund bestimmter Indikatoren wie Bevölkerung, Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, Empfänger on Sozialleistungen und Bruttoinlandsprodukt. Die Bundesregierung listet in ihrer Antwort (18/4871) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/die Grünen (18/4719) die Stellenverteilung detailliert auf. Zur Sicherstellung der Mindestlohnkontrollen würden die aktuell in Ausbildung befindlichen Nachwuchskräfte verstärkt in die Finanzkontrolle Schwarzarbeit gesteuert, heißt es weiter.
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