Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > 06
Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung kann im Entwurf für das Präventionsgesetz (18/4282) keine Quersubventionierung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) erkennen. Eine Finanzierung der BZgA durch Mittel der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sei nicht vorgesehen. Auch aus der Beauftragung der BZgA durch den GKV-Spitzenverband ergäben sich „keine Anhaltspunkte für etwaige verfassungsrechtliche Bedenken“, heißt es in der Antwort (18/4945) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (18/4744) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Angesichts der vielen Akteure seien eine Koordinierung der Präventionsaktivitäten sowie eine verstärkte Zusammenarbeit der Krankenkassen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in den Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und älteren Menschen zu unterstützen. Vorgesehen sei, dass der GKV-Spitzenverband die BZgA ab 2016 vor allem „mit der Entwicklung kassenübergreifender Leistungen, deren Implementierung und deren wissenschaftlicher Evaluation beauftragen soll“.
Die vom GKV-Spitzenverband zu leistende Vergütung dürfe nur für diese Aufgabe eingesetzt werden und nicht für andere Aufgaben der BZgA. Deshalb handele es sich nicht um eine Quersubventionierung. Zudem müsse die BZgA sicherstellen, dass die Vergütung „ausschließlich zur Durchführung des Auftrags eingesetzt“ und dies nach Maßgabe des GKV-Spitzenverbandes dokumentiert werde.
Ab 2016 sollen die Krankenkassen pro Jahr insgesamt mindestens rund 140 Millionen Euro für Präventionsleistungen in den Lebenswelten einsetzen. Rund 35 Millionen Euro pro Jahr sollen von den Krankenkassen an die BZgA fließen. Experten hatten bei einer Anhörung Zweifel geäußert, ob diese Konstruktion sinnvoll und rechtlich haltbar ist, handele es sich doch nicht um Steuergelder, sondern um Beitragsmittel der Versicherten.
Die BZgA mit Sitz in Köln untersteht dem Bundesgesundheitsministerium. Diese Bundesoberbehörde soll mit Aufklärungskampagnen auf Gesundheitsrisiken hinweisen und darauf hinwirken, dass die Bürger sich gesundheitsbewusst verhalten. Die Gesamtausgaben der BZgA werden in der Antwort mit rund 60,3 Millionen Euro für 2015 angegeben. In der Behörde sind 248 Mitarbeiter beschäftigt. Thematische Schwerpunkte bei Broschüren und Printmaterialien sind derzeit Sexualaufklärung, Suchtprävention und Impfungen.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein