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Berlin: (hib/AHE) Nach Auffassung der Bundesregierung ist der völkerrechtliche Status der Westsahara ungeklärt. Wie sie in ihrer Antwort (18/4922) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4756) schreibt, stelle sie sich „nachdrücklich“ hinter die Position des UN-Sicherheitsrates, der in seiner Resolution 2218 (2015) seine Entschlossenheit bekräftigt habe, den Konfliktparteien bei der Herbeiführung einer gerechten, dauerhaften und für beide Seiten annehmbaren politischen Lösung behilflich zu sein. Diese solle die Selbstbestimmung des Volkes von Westsahara im Rahmen von Regelungen vorsehen, die mit den Grundsätzen und Zielen der Charta der Vereinten Nationen im Einklang stehen.
Die Fraktion Die Linke hatte darauf hingewiesen, dass Marokko 1975 die Westsahara völkerrechtswidrig besetzt habe. 1991 hätten die Vereinten Nationen einen Waffenstillstand zwischen Marokko und der Befreiungsbewegung Polisario erreicht. Bis heute trenne jedoch eine mehr als 2.700 Kilometer lange Mauer das Land der Sahrauis. Immer wieder habe die UN Verhandlungen für eine friedliche Lösung angestoßen und das zugesagte Unabhängigkeitsreferendum eingefordert. Die Vorstöße seien jedoch gescheitert.
Die Bundesregierung verweist darauf, dass der Rechtsrahmen der Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien nach dem Willen des UN-Sicherheitsrates nicht zur Disposition stehe: „Der Ansatz des Persönlichen Gesandten des VN-Generalsekretärs (‚Pendeldiplomatie‘ zwischen den Konfliktparteien unter Einbeziehung der Nachbarstaaten) soll vielmehr fortgesetzt werden.“ Der Sicherheitsrat fordere beide Seiten auf, „weiter den politischen Willen zu zeigen und in einer dem Dialog förderlichen Atmosphäre zu arbeiten, um in eine intensivere und stärker sachbezogene Verhandlungsphase einzutreten“.
Laut Antwort der Bundesregierung hat Marokko rund zwei Drittel seiner Landstreitkräfte („100.000 bis 120.000 Personen“) im Gebiet der Westsahara permanent stationiert. Marokko betreibe eine Subventionspolitik in der Westsahara, die sowohl auf Sahrauis zielt, als auch Investitionen und Zuzug von Marokkanern unterstützt. „Der Bundesregierung ist bekannt, dass sich eine erhebliche Anzahl marokkanischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in den Gebieten der Westsahara angesiedelt hat, wobei ihr keine genauen Zahlen vorliegen.“ Eine belastbare völkerrechtliche Bewertung dieser Ansiedlungen sei vor dem Hintergrund des ungeklärten Status der Westsahara nicht möglich.
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