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Berlin: (hib/AHE) Die völkerrechtliche Bedeutung des Potsdamer Abkommens aus dem Jahre 1945 steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5033). Die Bundesregierung soll unter anderem angeben, ob es nach ihrer Kenntnis zutrifft, dass die Sieger- beziehungsweise Besatzungsmächte USA, Großbritannien und die Sowjetunion von einer völkerrechtlichen Vertragsbindung des Abkommens ausgingen, „wobei vor allem die UdSSR bis zuletzt auch eine Bindung Deutschlands vertrat“. Aus Sicht der Fragesteller sei diese völkerrechtliche Vertragsbindung auf deutscher Seite später lediglich von der DDR akzeptiert worden, während die Bundesregierung für das Abkommen von Anfang an jede rechtliche Bindung abgelehnt habe. Die Linke stellt dieses Thema auch in den Kontext der „These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches“ und fragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, „damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann“. Weitere Fragen der Abgeordneten zielen auf Veranstaltungen und Publikation zum 70. Jahrestag des Potsdamer Abkommens.
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