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Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen setzt sich für ein Angehörigenschmerzensgeld ein. In einem Antrag (18/5099) fordern die Grünen-Abgeordneten die Bundesregierung dazu auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. So sollen etwa nach Ansicht der Fraktion die Paragraphen 253 und 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches dahingehend erweitert werden, „dass auch den Hinterbliebenen ein eigener Schmerzensgeldanspruch gegen denjenigen zusteht, der den Tod eines nahen Angehörigen schuldhaft herbeigeführt hat“, schreiben die Abgeordneten zur Begründung. Auch in Fällen von Gefährdungshaftung, die in diversen Gesetzen normiert ist, sowie im Opferentschädigungsgesetz solle eine entsprechende Erweiterung erfolgen.
Zur Begründung verweist die Fraktion zum einen darauf, dass in vielen anderen europäischen Rechtsordnungen und darüber hinaus ein solcher Anspruch bestehe. Zum anderen handele es sich um eine Lücke im deutschen Schadensersatzrecht, die nicht dem „Gerechtigkeitsempfinden“ entspreche. Die Höhe des jeweiligen Schmerzensgeldes solle von den Gerichten im Einzelfall entschieden werden. Sie solle auch von Verwandtschaftsgrad und Nähe des Angehörigen abhängen.
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