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Berlin: (hib/wid) Vor dem 1. Untersuchungsausschuss (NSA) hat der heutige Vizepräsident des Bundesnachrichtendienstes (BND) Guido Müller seine Behörde gegen den Vorwurf des „Landesverrats“ in Schutz genommen und sich zugleich dazu bekannt, Fehlleistungen rückhaltlos aufzuklären. Zu Beginn seiner Vernehmung am Donnerstagnachmittag sagte Müller, es gebe keinen Hinweis darauf, dass seine Kollegen ihren täglichen Dienst mit der Frage anträten: „Wie können wir heute die deutsche und internationale Rechtsordnung verletzen?“ Müller war von Mitte 2007 bis April 2013 als Referatsleiter in der Abteilung 6 des Bundeskanzleramtes mit der Aufsicht über die Nachrichtendienste befasst. In seine Zuständigkeit fielen unter anderem Fragen der Verbreitung von Massenvernichtungsmitteln, Organisierten Kriminalität und Wirtschaftsspionage.
Der BND sei Dienstleister für Regierung, Parlament und Bevölkerung, sagte Müller. Seine Beschäftigten verdienten für ihre Arbeit den gleichen Respekt wie andere Menschen. Fehlleistungen bei der Überwachung der weltweiten Kommunikation in Zusammenarbeit mit der National Security Agency (NSA), von denen derzeit in den Medien die Rede ist, seien in keinem Fall bösem Vorsatz zuzuschreiben. Der BND sei für seine Arbeit auf das Vertrauen der Menschen in Deutschland angewiesen, die Aufklärung möglichen Versagens daher in seinem „ureigenen Interesse“. Sofort nach Bekanntwerden der Enthüllungen des früheren NSA-Mitarbeiters Edward Snowden im Juni 2013 habe sich BND-Präsident Gerhard Schindler persönlich an die Spitze der „Taskforce Aufklärung“ gesetzt. Er habe freilich die Sorge, dass durch die derzeitige Diskussion „unsere Kooperation im internationalen Bereich Schaden nehmen“ könne, sagte Müller.
Zuvor hatte der frühere Referatsleiter im Kanzleramt Thomas Kurz dem Ausschuss berichtet, er habe in seiner Dienstzeit von problematischen Aspekten der Zusammenarbeit zwischen BND und NSA nichts wahrgenommen. Kurz war zwischen Januar 2005 und Juli 2008 unter anderem zuständig für Allgenmeine Lageinformation und Auftragssteuerung des BND. Er habe in diesen Jahren lediglich gewusst, dass es eine Kooperation mit der NSA gab. Er habe aber „in keiner Weise“ Kenntnis von einzelnen Operationen oder weiteren Details dieser Zusammenarbeit besessen. Er sei dafür auch nicht zuständig gewesen. Ihm sei ebenso allgemein klar gewesen, dass die „technische Überwachung“ des Datenverkehrs eine wichtige Rolle in der Arbeit des BND spielte. Aber methodische Einzelheiten wie der Einsatz von „Selektoren“ seien ihm unbekannt gewesen.
Kurz hatte in Abstimmung mit anderen interessierten Ressorts, dem Auswärtigen Amt, dem Verteidigungs- und gelegentlich auch dem Innenministerium, das Auftragsprofil des BND zu erarbeiten und jährlich zu aktualisieren. Darin sind die Prioritäten für die Arbeit des Auslandsnachrichtendienstes festgelegt. Das Auftragsprofil gibt Auskunft darüber, an welchen Informationen der Bundesregierung jeweils am meisten gelegen ist. Doch über die Methoden der Erkenntnisgewinnung sagt es nichts.
Kurz hatte auch die Qualität der sogenannten „Ausgangsberichte“ des BND zu überwachen. Dabei handelte es sich freilich um kondensierte Analysen, die nicht mehr erkennen ließen, welche Informationen darin eingeflossen und mit welchen Methoden diese gewonnen waren. Auch der Anteil von Erkenntnissen, die sich der Kooperation mit der NSA verdankten, sei daraus „in keiner Weise“ ersichtlich gewesen, sagte Kurz. Allgemein habe freilich die „relativ strikte Regel“ gegolten, dass der BND sich mit Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nicht zu befassen hatte. „Ich habe das kennengerlernt als ein ehernes Gesetz“, sagte Kurz. Es sei ihm so bei seinem Dienstantritt im Kanzleramt vermittelt worden.
Am Morgen hatte der Ausschuss der Regierung eine Frist bis Donnerstag, 18. Juni, gesetzt, um zu entscheiden, in welcher Weise die Liste der strittigen „Selektoren“ den Abgeordneten zugänglich gemacht werden kann.
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