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Berlin: (hib/SCR) Der Entwurf des 3. Opferrechtsreformgesetzes ist am Mittwoch, 17. Juni 2015, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Ab 11 Uhr werden die sieben geladenen Experten zu dem Entwurf der Bundesregierung (18/4621) Stellung nehmen.
Mit dem Entwurf sollen die Rechte von Opfern in Strafverfahren gestärkt und eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt werden. Dazu gehören unter anderem Ergänzungen im Ersten und Zweiten Buch der Strafprozessordnung wie erweiterte Informationsrechte von Verletzten bei Anzeigenerstattung und eine neue Ausgangsnorm für die besondere Schutzbedürftigkeit von Verletzten. Die Richtlinienumsetzung im Bereich des Opferschutzes solle darüber hinaus zum Anlass genommen werden, die in der Justizpraxis bereits bewährte psychosoziale Prozessbegleitung im deutschen Strafverfahrensrecht zu verankern. Außerdem solle mit dem Gesetz auch den Anforderungen eines Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch nachgekommen werden, schreibt die Bundesregierung.
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