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Berlin: (hib/KJK) „Aus dem CETA-Abkommen ergeben sich für den deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk keine unmittelbaren Verpflichtungen, weil das Abkommen Bindungswirkung lediglich zwischen den Vertragsparteien entfaltet“, heißt es in einer Antwort (18/5043) auf eine Kleine Anfrage (18/4797) der Fraktion die Linke. Die Bundesregierung führt weiter aus, dass der Buchhandel nicht zu den audio-visuellen Dienstleistungen zähle.
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