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Berlin: (hib/MIK) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (18/4948) steht im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Mittwoch, 17. Juni.
Im Entwurf ist unter anderem vorgesehen, mehr Kleinunternehmen als bisher von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten des Handelsgesetzbuches und der Abgabenordnung zu befreien. Dazu sollen die Grenzbeiträge für Umsatz und Gewinn um jeweils 20 Prozent angehoben werden. Betroffen davon sind 140.000 Unternehmen, die um rund 504 Millionen Euro pro Jahr entlastet werden sollen.
Zudem geht es bei der Anhörung um einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4693), die sich für einen gezielten Abbau der Bürokratie ausspricht. Gefordert wird, dass die Bundesregierung sich verbindliche und überprüfbare Bürokratieabbauziele setzen soll.
Als Sachverständige hat der Ausschuss geladen: Christel Heckmann, Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI), Barbara Adamowsky, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Johannes Heuschmid und Hugo Sinzheimer vom Institut für Arbeitsrecht (HSI) sowie Ulrike Beland, Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK).
Die Anhörung beginnt um 9 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4.900 und soll gegen 10.30 Uhr beendet sein.
Besucher müssen sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-37708, E-Mail: wirtschaftsausschuss@bundestag.de) unter Angaben des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden.
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