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Berlin: (hib/AHE) Nach einem Verbot der Verwendung kommunistischer Symbole in der Ukraine erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/5086). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, ob ein solches Verbot unter Androhung von Freiheitsstrafen zwischen fünf und zehn Jahren nach Einschätzung der Bundesregierung mit rechtsstaatlichen Prinzipien und den Menschenrechten vereinbar sei. Zudem kritisieren die Abgeordneten jenen Teil eines von der Rada verabschiedeten Gesetzespaketes, der die Anerkennung der Mitglieder der Ukrainischen Aufständischen Armee (UPA) zwischen 1942 und 1956 „als Kämpfer für die Unabhängigkeit der Ukraine“ festschreibe. „Die UPA, die im Jahr 1943 in Wolhynien und Ostgalizien Massaker an Polinnen und Polen verübte, wurde als militärischer Flügel der Organisation Ukrainischer Nationalisten gegründet, die zeitweise mit dem deutschen Nazi-Regime kollaborierte“, schreiben die Abgeordneten. Gegen diese „Heroisierung der UPA-Kämpfer“ habe unter anderem der noch amtierende polnische Präsident Bronislaw Komorowski Protest eingelegt. Die Linksfraktion fragt in diesem Zusammenhang auch, inwieweit das Gesetzespaket die Situation zwischen den Konfliktparteien in der Ukraine verschärfe.
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