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Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/5269) über die internationale Zusammenarbeit zur Durchführung von Sanktionsrecht der Vereinten Nationen und über die internationale Rechtshilfe auf Hoher See sowie zur Änderung seerechtlicher Vorschriften vorgelegt.
Mit dem Gesetzentwurf soll die sich aus den Sanktionsbeschlüssen der Vereinten Nationen ergebende Verpflichtung Deutschlands geregelt werden, auf hoher See unter Anerkennung des Flaggenstaatsprinzips zu kooperieren. Die Kooperation könne insbesondere dadurch erfolgen, dass ein anderer Staat ersucht wird, angemessene Maßnahmen zur Durchführung von Überprüfungen vor Ort vorzunehmen.
Für Fälle der strafrechtlichen internationalen Zusammenarbeit sieht das Seeaufgabengesetz bereits Lösungen vor, schreibt die Regierung. Im präventiven Bereich würden Regelungen zur Zusammenarbeit mit anderen Staaten im Sinne einer „völkerrechtlichen Amtshilfe“ bisher nicht bestehen. Mit dem Gesetzentwurf sollen solche Regelungen geschaffen werden und mit den bestehenden Regelungen über die internationale Rechtshilfe auf hoher See zusammengeführt werden.
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