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Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Neuorganisation der Zollverwaltung (18/5294) vorgelegt, der am kommenden Donnerstag erstmals im Bundestag beraten werden soll.
Mit dem Gesetzentwurf will die Regierung die bestehenden Strukturen der Zollverwaltung weiter verschlanken und Organisationsabläufe effizienter und effektiver gestalten. Dazu soll eine Generalzolldirektion als Oberbehörde mit Sitz in Bonn eingerichtet werden. In der Generalzolldirektion sollen die Aufgaben der bisherigen Mittelbehörden der Zollverwaltung sowie die Aufgaben der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung des Bundesministeriums der Finanzen zusammengeführt werden.
Die bisherigen Mittelbehörden (Bundesfinanzdirektionen Nord, Mitte, West, Südwest und Südost sowie das Zollkriminalamt) sollen in die Generalzolldirektion integriert werden. Das Zollkriminalamt soll innerhalb der Generalzolldirektion als funktionale Einheit mit seiner gesetzlich normierten Stellung im Verbund der bundesdeutschen Sicherheitsbehörden erhalten bleiben. Das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung soll als Einheit ebenfalls organisatorisch in die Struktur der Generalzolldirektion eingegliedert werden. Die besondere Stellung des Fachbereichs Finanzen der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung soll weiterhin gewährleistet werden, heißt es im Gesetzentwurf.
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