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Berlin: (hib/CHE) Die Wahl von Betriebsräten soll erleichtert werden. Das fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/5327). Darin kritisiert die Fraktion, dass sich Fälle der Behinderung von betrieblichen Interessenvertretungen häuften und gewerkschaftlich aktive Arbeitnehmer zunehmend bedroht würden.
Sie verlangen deshalb von der Bundesregierung, je einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Betriebsverfassungsgesetzes und zur Verbesserung des Kündigungsschutzes vorzulegen. Unter anderem sollen die Arbeitgeber, sofern im Betrieb die Bedingungen für eine Betriebsratswahl erfüllt sind, dieser aber noch nicht gewählt ist, verpflichtet werden, einmal im Jahr eine Mitarbeiterversammlung durchzuführen, um über die Rechte und Pflichten des Betriebsverfassungsgesetzes zu informieren. Außerdem soll es ein vereinfachtes Wahlverfahren in Betrieben bis 100 Arbeitnehmer geben und die formellen Arbeitsbedingungen der Betriebsräte sollen verbessert werden. Der Kündigungsschutz soll nach dem Willen der Linken künftig auch für Mitarbeiter, die sich für den Wahlvorstand bewerben ab dem Tag ihrer Bewerbung gelten.
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