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Berlin: (hib/SCR) Die Terminierung der Anhörung zu den Gesetzentwürfen zur Vorratsdatenspeicherung der Bundesregierung (18/5171) und der Koalitionsfraktionen (18/5088) ist im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz umstritten. Die Ausschussmitglieder beschlossen bei einer kurzfristig anberaumten Sitzung am Freitagmorgen, die Anhörung auf Montag, 7. September 2015, um 10 Uhr zu legen. Für den Vorschlag stimmten die Vertreter von CDU/CSU und SPD. Die Vertreter von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen. Der Ausschuss hatte die Anhörung am vergangenen Mittwoch eigentlich bereits für einen späteren Zeitpunkt am selben Tag beschlossen.
Die Oppositionsvertreter verwiesen darauf, dass der Termin in eine Haushaltswoche falle, in der keine andere Thematik als der Haushalt behandelt werden solle. Ein Linken-Vertreter nannte die Entscheidung "völlig inakzeptabel" und legte Widerspruch ein. Ein Vertreter der Grünen-Fraktion schloss sich der Kritik an.
Ein Vertreter der SPD-Fraktion verteidigte die kurzfristige Verlegung des Termins mit einer Terminkollision. Zudem häuften sich Ende September die Anhörungen im Ausschuss. Das Unverständnis seitens des Linken-Vertreters über die "Eile" wies ein Vertreter der Fraktion CDU/CSU zurück. Es sei ein "legitimes Anliegen", das Gesetzesprojekt ohne weiteren Zeitverzug zu verabschieden.
Für den Fall eines negativen Bescheides durch den Bundestagspräsident hinsichtlich der Anhörung in einer Haushaltswoche fasste der Ausschuss am Mittwoch bereits einen Vorratsbeschluss. Die Anhörung soll dann gegebenenfalls am 21. September stattfinden.
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