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Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung sucht die Zustimmung des Bundestages zu einer weiteren Stabilitätshilfe für Griechenland. Über einen entsprechenden Antrag (18/5590) werden die Abgeordneten während der heutigen Sondersitzung in namentlicher Abstimmung entscheiden. Konkret beantragt die Bundesregierung gemäß ESM-Finanzierungsgesetz und gemäß ESM-Vertrag (ESM: Europäischer Stabilitätsmechanismus) "im zweistufigen Entscheidungsverfahren auf der ersten Stufe grundsätzlich eine Stabilitätshilfe in Form eines ESM-Darlehens" zu gewähren, um das Mandat für die Aushandlung eines sogenannten Memorandum of Understanding und einen Vorschlag für eine Vereinbarung über eine Finanzhilfefazilität zu erteilen. Zweitens geht es um die Absicherung einer Brückenfinanzierung aus dem EU-Haushalt (EFSM) und eine Absicherung der Nicht-Euroländer "durch die im Jahr 2014 an ein Sonderkonto des ESM geleisteten und nicht verwendeten Zentralbankgewinne der Euroländer (Deutschland: 532 Millionen Euro)". Damit würde die Bundesregierung ermächtigt, die Grundlagen für eine Absicherung einer Brückenfinanzierung zur Deckung insbesondere dringender externer Verbindlichkeiten Griechenlands während der Ausarbeitung eines ESM-Programms zu schaffen. Die Bundesregierung betont, dass die Gewährung der Stabilitätshilfe für Griechenland "nur auf Grundlage der in diesem Antrag genannten Bedingungen" erfolge. "Der Antrag steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass die Institutionen und die Eurogruppe die Umsetzung der von Griechenland bis zum 15. Juli 2015 zu beschließenden Maßnahmen sowie die Billigung der Verpflichtungen aus der Erklärung der Staats- und Regierungschefs der Eurozone vom 12. Juli 2015 durch das griechische Parlament bestätigen."
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