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Tierärztin
Geboren am 05. Juli 1960 in Neuss; verheiratet, vier Kinder, wohnhaft in Itzehoe.
1978 Abitur am Helmholtz-Gymnasium in Bonn; 1979 freiwilliges Soziales Jahr; 1981 Studium der Tiermedizin an der Tiermedizinischen Hochschule Hannover mit Approbation im Jahre 1987; Assistenztierärztin von 1988 bis 1990; 1991 Praxis-Niederlassung; Erwerb der Zusatzbezeichnung „Verhaltenskunde und -therapie“ 2003; Promotion 2008; seit 1993 amtliche Tierärztin bis Februar 2014 im Kreis Steinburg im Anschluss bis Mai 2015 im Kreis Borken.
Von 2008 bis 2014 Mitglied der Ratsversammlung Itzehoe. Mitglied des Deutschen Bundestages seit 21. Mai 2015. Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft.
Mitgliedschaften: Seit 2008 Mitglied der Tierärztlichen Vereinigung Tierschutz (TVT); seit 2012 Mitglied des "Tierärztliches Forum für verantwortbare Landwirtschaft".
Von 2013 bis 2015 stellvertretende Kreisvorsitzende, seit Mai 2015 Kreisvorsitzende der SPD Steinburg; seit 2013 Mitglied des SPD-Landesparteirat Schleswig-Holstein und stellvertretende Landesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Gesundheitswesen; Verdi-Mitglied seit 2010. Aktives Mitglied der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen.
Dr. Karin Thissen hat am 21. Mai 2015 für den durch Verzicht ausgeschiedenen Abgeordneten Dr. Hans-Peter Bartels die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag erworben.
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
Kreis Borken, Borken,
Amtliche Tierärztin
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Tierarztpraxis Bernd Rausch, Rosendahl,
Tierärztin
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.