© DBT/Melde
© Dr. Gregor Gysi / Stella von Saldern
Rechtsanwalt, Fraktionsvorsitzender
Geboren am 16. Januar 1948 in Berlin; konfessionslos; verheiratet, drei Kinder.
1966 Abitur; Facharbeiter für Rinderzucht; 1970 Diplom-Jurist.
Seit 1971 tätig als Rechtsanwalt.
Mitglied bei ver.di.
Dezember 1989 bis Januar 1993 Vorsitzender der PDS; 1990 Fraktionsvorsitzender der PDS-Gruppe in der Volkskammer.
Mitglied des Bundestages von 1990 bis 2002 und seit 2005; 1990 bis 2000 und seit 2005 Vorsitzender der Fraktion Die Linke.
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Rechtsanwalt, Berlin
AfA Seminare GmbH, Nürnberg,
Vortrag, 2014, Stufe 1 (Deutsches Betriebsräte Forum 2014, Berlin,
„Irrweg Leiharbeit, Werkverträge und Co. - Mindestanforderungen für soziale
Gerechtigkeit“)
Aufbau Verlag GmbH & Co. KG, Berlin,
Publizistische Tätigkeit, 2014, Stufe 1; 2015, Stufe 6
Birmelin Managementberatung GmbH, Altusried,
Rede und Diskussion, 2014, Stufe 1 (Birmelin & Partner - Birmelin Management
Network, „Wie weiter?“ - Nachdenken über Deutschland“)
Econ Referenten-Agentur, München,
Vortrag und Diskussion, 2015, Stufe 2 (Zur Weltordnung und Außenpolitik,
hit-Technopark GmbH & Co. KG, Hamburg)
Mountain Club AG, St. Gallen, Schweiz,
Vortrag, 2014, Stufe 3 („Digitale Revolution: Was passiert in der Mitte der
Gesellschaft?“)
Ring Deutscher Makler Bezirksverband Essen e.V., Essen,
Vortrag, 2014, Stufe 2 (65. Gründungsjubiläum des Vereins)
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Rosa-Luxemburg-Stiftung, Berlin,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.