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Finanzen/Antwort- 31.07.2015
Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung plant keine Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses. Dies geht aus ihrer Antwort (18/5603) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5461) zur möglichen Rechtsunsicherheit bei der Umsatzsteuerschuldnerschaft für Bauleistungen hervor.