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Berlin: (hib/STO) „,Racial profiling‘ bei verdachtslosen Personenkontrollen der Bundespolizei“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (17/11776). Wie die Abgeordneten darin schreiben, hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz „in einer Verhandlung gegen die Bundespolizei festgestellt, dass polizeiliche Personenkontrollen allein aufgrund der Hautfarbe in Deutschland unzulässig sind“. Wissen will die Fraktion unter anderem, was die Bundespolizei in der Vergangenheit unternommen hat, um ihren Angehörigen „zu vermitteln, dass Grundrechtseingriffe, zu denen auch Ausweiskontrollen gehören, nicht entscheidend von Nationalität oder ethnischer Herkunft einer Person abhängig gemacht werden dürfen“.
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