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Berlin: (hib/TVW) Die Fraktion der SPD fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem Korruption im Gesundheitswesen generell unter Strafe gestellt wird. Es sei notwendig, klar zum Ausdruck zu bringen, dass Bestechung und Bestechlichkeit hinter dem Rücken der Patienten und zu Lasten des Gesundheitssystems kein Kavaliersdelikt seien, sondern einen Straftatbestand darstellten, heißt es in einem entsprechenden Antrag der SPD (17/12213). Der Bundesgerichtshof (BGH) habe durch seinen Beschluss vom 29. März 2012 klargestellt, dass „korruptives Verhalten“ von niedergelassenen Vertragsärzten nach dem geltenden Strafrecht nicht strafbar sei. Überdies habe sich gezeigt, dass berufsrechtliche Sanktionen nur dann erfolgten, „wenn Ermittlungen der Staatsanwaltschaften auch zu Anklagen und Verurteilungen führen“, schreibt die SPD weiter. Da in Folge des BGH-Beschlusses in vielen Fällen die Ermittlungen wegen der fehlenden Strafbarkeit eingestellt worden seien, unterblieben in diesen Fällen in der Regel auch berufsrechtliche Sanktionen. „Also besteht eine Regelungslücke, die geschlossen werden muss“, folgert die SPD.
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