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Berlin: (hib/TVW) Aus Sicht der Bundesregierung ist die medizinische Rehabilitation in Zeiten zunehmender chronischer Erkrankungen und der steigenden Lebenserwartung für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung von besonderer Bedeutung. In der Antwort (17/12264) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der SPD (17/12131) führt die Bundesregierung aus, dass es für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) insbesondere um die Vermeidung, die Verminderung oder die Verhütung einer Verschlimmerung von Pflegebedürftigkeit durch Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation gehe. Leistungen der Rehabilitation zahlten sich insgesamt für die Gesellschaft aus und brächten auch einen volkswirtschaftlichen Nutzen.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz die Regelungen im Bereich der Rehabilitation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vervollständigt worden seien. Mit der Regelung des § 111c SGB V sei insbesondere die Gleichstellung der ambulanten mit den stationären Rehabilitationseinrichtungen hergestellt worden. Ferner sei mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz auch eine Konkretisierung des Entlassmanagements erfolgt. „Es wurde klargestellt, dass das Entlassmanagement Teil der Krankenhausbehandlung ist“, führt die Bundesregierung aus. Darüber hinaus seien durch das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) die Rechte der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen auf eine gezielte Beratung und Information durch die Pflegekassen und auf eine Prüfung eines möglichen Anspruchs auf Reha-Leistungen gestärkt worden. „Damit wird Transparenz geschaffen“, schreibt die Bundesregierung.
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