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Berlin: (hib/AS ) Die Gefahr von gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch elektromagnetische Felder wird von Experten unterschiedlich bewertet. Bei einer Anhörung der Novelle der Verordnung über elektromagnetische Felder, der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BIMSchV), sahen die eingeladenen Sachverständigen daher auch unterschiedlichen Handlungsbedarf für mögliche Änderungen des Regelungswerkes durch den Gesetzgeber. Kontrovers diskutiert wurde dabei auch die Frage, inwieweit es einen Zusammenhang zwischen niederfrequenter Strahlung und dem Auftreten von Leukämie bei Kindern gebe.
Die Verordnung (17/12372) sieht vor, dass im Gegensatz zur bisherigen Regelung nicht nur gewerblich betriebene Funkanlagen, sondern auch private und hoheitlich betriebene Anlagen erfasst werden. Außerdem wurde in den Entwurf der Verordnung die 2010 von der Internationalen Strahlenschutzkommission überarbeitete Grenzwertempfehlung für elektromagnetische Felder (EMF) berücksichtigt.
Christoph Dörnemann von der Deutschen Kommission für Elektrotechnik (DKE) begrüßte, dass sich die Verordnung bei der Festsetzung von Grenzwerten „am aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse“ orientiert habe. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass sich Vorsorgeüberlegungen nicht allein darauf beschränken könnten, das Risiko von elektromagnetischen Feldern abzuschätzen, sondern im Zusammenhang mit dem Netzausbau auch andere Kriterien berücksichtigen müssten. Als Vertreter des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) , das wissenschaftliche Erkenntnisse über elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder bewertet, erklärte Rüdiger Matthes, es sei positiv, dass die Novelle jetzt auch Regelungen für Gleichstromanlagen vorsehe. Sie seien für den geplanten Netzausbau essenziell. Niederfrequente elektrische und magnetische Felder entstünden dabei im Bereich der Stromnetze durch Übertragungs- und Verteilungsleitungen sowie auch im Bereich von Transformatoren oder im Bereich elektrifizierter Bahntrassen. „Wir sollten aber nicht vergessen, dass vergleichbare Felder auch in Haushalten stattfinden“, sagte er.
Auf die Frage über die gesundheitlichen Wirkungen von EMF führte er aus, dass akute biologische Wirkungen niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder wissenschaftlich belegt seien. Was die chronischen Wirkungen der EMF anbelangt, wies er darauf hin, dass es Befunde aus medizinstatistischen Untersuchungen gebe, die „einen möglichen Zusammenhang zwischen einer dauernden Exposition mit schwachen im Alltag auftretenden niederfrequenten Magnetfeldern und einem erhöhten Auftreten kindlicher Leukämie zeigten“. Einschränkend sagte er, dass es bei den Studien Schwächen gebe. Daher sei bei einer Abwägung verschiedener Studien die wissenschaftliche Befundlage nicht ausreichend, um einen Kausalzusammenhang herzustellen. Die Befunde seien aber ausreichend „um eine Besorgnis zu begründen“, erklärte er.
Bei neuen Stromtrassen sollten nach Auffassung von Matthes Wohngebiete gemieden werden. Auch hierzu gab es bei der anschließenden Diskussion unterschiedliche Einschätzungen. Während Hans-Peter Neitzke vom ECOLOG-Institut bei Freileitungen einen Abstand von 400 Metern vorschlug, sprach sich Wilfried Kühlung vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) für eine Begrenzung von 600 Metern aus.
Norbert Leitgeb von der Universität Graz machte darauf aufmerksam, dass in dem Entwurf neue Feldquellen wie zum Beispiel Anlagen zur Diebstahlsicherung oder zur induktiven Energieübertragung etwa für Ladestationen für Elektroautos noch nicht erfasst worden sein.
Auf die gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch elektromagnetische Felder ging auch Professor Hans-Peter Hutter von der Medizinischen Universität Wien ein. Er sagte, eine zentrale Frage sei, „inwieweit Grenzwerte ausreichend schützen“ und beklagte, dass „viel Desinformation vorherrsche“. Seiner Meinung nach schützten Grenzwerte vor akuten Wirkungen, aber böten keinen Schutz vor langfristigen Auswirkungen. Er sprach sich daher für eine Absenkung der Grenzwerte nach Schweizer Vorbild aus. Auch Professor Wilfried Kühling bemängelte, dass es in der Novelle keine neue Anpassung an wissenschaftliche Erkenntnisse gebe und wies daraufhin, dass der Vorsorgegrundsatz umgesetzt werden müsse. Er forderte zudem, eine Sanierungsklausel für Altanlagen in die Verordnung aufzunehmen. Hans-Peter Neitzke machte deutlich, dass man bei Freileitungen zum Teil Werte erreichen würde, „die in Wohnungen ohnehin erreicht würden.“ An einem Wert von 0,1 Microtesla „kommt man nicht vorbei“, sagte er. Man sei daher, in dem, was man machen könne „begrenzt“.
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