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Berlin: (hib/VER) Die Bundesregierung will die Rechte „des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters“ stärken. Deshalb hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/12163) in den Bundestag eingebracht. Ein zentrales Anliegen dieser Regierungsinitiative ist es, dem leiblichen Vater „ein Recht auf Umgang mit dem Kind“ zu gewähren, „wenn der Umgang dem Kindeswohl dient“. Ausschlaggebend dafür soll ein „nachhaltiges Interesse“ sein, das der leibliche Vater an dem Kind zeigen müsse.
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