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Berlin: (hib/HAU) Sowohl der Deutsche Eishockey-Bund (DEB) als auch der Deutsche Golf Verband (DGV) kritisieren die aus ihrer Sicht unzureichende staatliche Unterstützung bei der Bewerbung und der Ausrichtung sportlicher Großereignisse. DGV-Präsident Hans Joachim Nothelfer machte in der Sitzung des Sportausschusses am Mittwochnachmittag die fehlende Einkommenssteuerbefreiung sowie Aussagen von Vertretern der Bundesregierung kurz vor Ende des Bewerbungsverfahrens zur Austragung des Ryder Cup 2018 für die gescheiterte Bewerbung verantwortlich. DEB-Präsident Uwe Harnos forderte klare Kriterien für die Erteilung der Einkommenssteuerbefreiung, die von den Weltsportverbänden bei der Vergabe von Großereignissen wie Welt- und Europameisterschaften vorausgesetzt würden.
Der DEB habe 2010 die Weltmeisterschaften im Eishockey in Deutschland ohne staatliche Zuschüsse ausgerichtet, sagte Harnos. Einzige Einnahmequelle seien seinerzeit die Ticketerlöse gewesen, da sämtliche Vermarktungsrechte beim Welteishockeyverband (IIHF) gelegen hätten. Der Antrag auf Befreiung von der Einkommenssteuer für die Veranstaltung sei damals positiv bescheiden worden, sagte Harnos. Gleichwohl seien die Regelungen, nach denen eine solche Befreiung erteilt wird, zu weich gefasst. „Wir wünschen uns klare Regeln, damit man weiß, woran man sich halten kann“, sagte der DEB-Präsident.
Das Bundesfinanzministerium habe sich gegen eine solche Steuerbefreiung entschieden, obwohl diese von Länderseite befürwortet worden sei, sagte DGV-Präsident Nothelfer. Auch an der vom Veranstalter geforderten Lizenzgebühr für den Ryder Cup, bei dem die besten Golfer der USA sich mit den besten Spielern aus Europa messen, habe sich der Bund nicht beteiligen wollen. Daraufhin habe das Land Bayern die ursprüngliche Zusage, die Hälfte der 18 Millionen Euro zu übernehmen, zurückgezogen. Zudem habe auch der damalige Bundesinnenminister Thomas de Mazière (CDU) in einem „Spiegel“-Interview Golf als Randssportart bezeichnet und Steuererleichterungen abgelehnt.
Auf die Bedeutung sportlicher Großereignisse für Deutschland verwies Stefan Hans vom Deutschen Fußball-Bund (DFB). Allein die Ausrichtung der Fußball-Weltmeisterschaften 2006 habe einen riesigen Imagegewinn gebracht, sagte er. Auch wirtschaftlich stehe am Ende solcher Event trotz Steuererleichterungen „ein ganz dickes Plus“. Die eingenommene Umsatzsteuer, die die Besucher der Veranstaltungen nach Deutschland brächten, mache die Verluste durch Steuerbefreiungen „mehr als wett“. Ebenso wie DEB-Präsident Harnos verwies auch der DFB-Vertreter auf die große Bedeutung solcher Großveranstaltungen im eigenen Land für den Breitensport. „Wir brauchen solche Veranstaltungen als Leuchtturmprojekte“, sagte Hans.
Er könne sich lediglich an den Fall der Ryder Cup Bewerbung erinnern, bei dem die Steuerbefreiung letztlich nicht erteilt wurde, sagte Geza Krebs-Wetzl vom Hessischen Finanzministerium als Vertreter der Landesfinanzministerkonferenz. Die Entscheidung für oder gegen die Steuerbefreiung sei eine Ermessensentscheidung, für die Kriterien aufgestellt worden sein, die bewusst „nicht so hart formuliert wurden“. So müsse es einen internationalen Wettbewerb um die Ausrichtung geben und es sich um eine olympische Sportart handeln. Das sei allerdings nur als Richtschnur zu sehen. „Es bleibt ein Ermessensspielraum“, sagte Krebs-Wetzl. Was die Ryder Cup Bewerbung angehe, so sei es der Bund gewesen, der eine Steuerbefreiung abgelehnt habe.
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