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Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung fördert im Rahmen mehrerer Ressorts verschiedene Programme und Aktivitäten zur kulturellen Bildung. Somit sei „kulturelle Bildung in Deutschland eine gesamtstaatliche Aufgabe und als Teil eines Gesamtkonzeptes der Bildung“ zu verstehen, schreibt SPD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (17/12241).
Die Abgeordneten fragen unter anderem, ob die Bundesregierung im Bereich der kulturellen Bildung eine gesamtstaatliche Strategie verfolgt beziehungsweise welche Notwendigkeit sie für eine solche Strategie sieht. Zudem will die Fraktion wissen, welche Ressorts der Bundesregierung mit welchen Aktivitäten und Maßnahmen im Bereich der kulturellen Bildung engagiert sind und aus welchen Haushaltstiteln der verschiedenen Einzelpläne welche Institutionen, Projekte oder Maßnahmen der kulturellen Bildung durch den Bund gefördert werden. Außerdem interessiert die Fraktion welche Einrichtungen oder Organisationen im Bereich der kulturellen Bildung aus den verschiedenen Ressorts dauerhaft gefördert werden.
Beteiligt seien an der Bildungsförderung das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Auswärtige Amt und der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien. Die rechtlichen Grundlagen dafür seien sehr unterschiedlich und reichen vom Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) über die UN-Kinderrechtskonvention bis hin zur gemeinsamen Aufgabe von Bund und Ländern bei der Bildungsberichterstattung im Rahmen des „Nationalen Bildungsberichts“, schreibt die Fraktion in ihrer Anfrage. Bereits die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ weise in ihrem Abschlussbericht (16/7000) darauf hin, dass die Zuständigkeit mehrerer Ressorts für die kulturelle Bildung sowohl Vor-, als auch Nachteile mit sich bringe und „Reibungsverluste“ zwischen verschiedenen Ressorts entstehen. Deshalb stelle sich grundsätzlich die Frage, ob es ein übergeordnetes Ziel der verschiedenen Ansätze gibt, schreibt die SPD-Fraktion.
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