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Berlin: (hib/EIS) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des vorläufigen Tabakgesetzes (17/12338) vorgelegt. Durch den Entwurf soll eine Harmonisierung des Tabakgesetzes (§ 41 Absatz 2) an das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (§ 42 Absatz 1) erreicht werden. Konkret geht es um eine Anpassung der fachlichen Anforderungen für Lebensmittel- und Tabakkontrolleure.
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